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19055 Schwerin
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Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 10:00 - 16:00 Uhr
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Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
In der Regel ist die Schülerbeförderung durch die Träger der Schülerbeförderung abgedeckt. Eine Übernahme der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen als Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird nachrangig gewährt.
Die Bildungskarte ist für Eltern und Erziehungsberechtigte in der Landeshauptstadt Schwerin der bevorzugte Weg, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat, die zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ausgehändigt wird, können Eltern mittels Passwort auf dem Onlineportal unter www.but-konto.de einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen ihren Kindern zustehen. Sie haben damit die volle Kostenkontrolle und entscheiden selbst, für welche Angebote, Sie das Guthaben verwenden möchten.
Die Bildungskarte wird beim Anbieter vorgelegt, um damit direkt die Leistungen der Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsanbieter rechnet dann direkt mit dem Fachdienst Soziales die in Anspruch genommene Leistung ab. Der Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldzahlung erbracht.
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
haben oder deren Familien
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Die Altersgrenze gilt nur für Bildungs- und Teilhabe-Leistungen nach dem SGB II, für Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz gibt es keine Altersgrenze.
keine
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
23.03.2022
Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt beziehungsweise im Jobcenter die zuständige Ansprechperson für die Leistungen aus dem Bildungspaket.
Die Auszahlung der Leistungen für Schulbedarfe erfolgt bei Beziehern von Arbeitslosengeld II durch das
Jobcenter Schwerin
Besuchsadresse
Am Margaretenhof 14-16
19057 Schwerin
Kontaktmöglichkeiten:
Tel: 0385 / 450-5892
Fax: 0385 / 450-6000
Email: Jobcenter-Schwerin@jobcenter-ge.de
Die Auszahlung der Leistungen für Schulbedarfe erfolgt bei Beziehern von Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter Schwerin.