Der demografische Wandel stellt nicht nur das Land Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch die Landeshauptstadt Schwerin vor große Herausforderungen. Die Zahl der älteren Menschen in der Bevölkerung nimmt stetig zu.
Schon jetzt sind die Anteile älterer Menschen in der Schweriner Bevölkerung höher als im Landes- und deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Und diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch zunehmen. Es wird erwartet, dass sich der Anteil der Menschen ab 60 Jahren bis zum Jahr 2030 deutlich erhöhen wird.
Diese Bevölkerungsanteile haben zur Folge, dass auch entsprechend viele Schweriner Bürgerinnen und Bürger auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Denn Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankungen und weitere Hilfebedarfe steigen mit zunehmenden Alter an. Ein Verlauf, der auf alle Bereiche der städtischen Entwicklung und des sozialen Lebens Auswirkungen hat.
Die zentrale Frage ist, wie viele Menschen in Zukunft welche Pflegeleistungen benötigen und wer diese Pflegeleistungen erbringen kann. Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf brauchen gut ausgebaute, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Hilfestrukturen und ein ausdifferenziertes Angebot an pflegerischen Hilfen. Wichtig ist, dass geeignete Voraussetzungen vorliegen, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Das setzt voraus, dass sie die Hilfen, die sie brauchen, dort bekommen, wo sie wohnen.
Die Landeshauptstadt Schwerin stellt sich den Herausforderungen, die mit der demografischen Entwicklung verbunden sind.
Seit Herbst 2014 führt die Landeshauptstadt Schwerin eine Planung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) durch. Der 1. Pflegesozialplan der Landeshauptstadt Schwerin wurde im April 2015 vorgelegt. Darin wurden die Folgen der demografischen Entwicklung analysiert, der Unterstützungsbedarf der älteren Bevölkerung identifiziert und die bestehenden Versorgungsangebote geprüft.
Die Pflegesozialplanung ist mit diesem Bericht aber nicht abgeschlossen, sondern wird als kontinuierlicher Planungsprozess fortgeführt, um das kommunale Versorgungssystem auch in Zukunft passgenau gestalten und verbessern zu können.
In der Landeshauptstadt Schwerin hat mit dem 1. Pflegesozialplan ein stetiger Planungsprozess begonnen, der in der Stadtverwaltung verankert ist und in den Experten aus allen relevanten Bereichen eingebunden werden. Die zentrale Aufgabe seit der Veröffentlichung des 1. Berichts ist die Umsetzung der ersten Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur und die wissenschaftliche Begleitung der Fortschreibung.