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Heimaufsicht

Heimaufsicht

Heimprüfung © Photographee.eu/Fotolia.com
Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V*)  zuständig.
(*Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe vom 17. Mai 2010)
 
Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.

Aufgaben der Heimaufsicht

Die Hauptaufgaben der Heimaufsicht sind:

  • Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen
  • Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, der Selbstbestimmung und der Selbstverwaltung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Sicherung der Einhaltung der dem Träger des Heimes gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten
  • Sicherung der Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Sicherung einer dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechenden Qualität des Wohnens und der Betreuung
  • Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten
  • Förderung der Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe 
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Ihre Ansprechpartnerin

Landeshauptstadt Schwerin
Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
- Heimaufsicht-

Frau Weigel
Raum: 1.084

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Ordnung
- Gewerbeangelegenheiten -

Frau Könn
Fachgruppenleiterin
Raum: 1.083

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin